3.4.4. Die Rundung auf zwei Nachkommastellen bei den beiden Teilkriterien "nominaler Preis" und "Verlässlichkeit des Preises" hat, wie die Beschwerdeführerin zutreffend aufzeigt (Beschwerde, S. 18 f.), zur Folge, dass deren Angebot bei der Preisbewertung und damit auch in der Gesamtbewertung – wenn auch äusserst knapp – vor der Zuschlagsempfängerin rangiert.