Auf diese Weise erfolgt die Bewertung der Preise möglichst genau und es lassen sich Verfälschungen bzw. Verzerrungen in der Bewertung verhindern. Die Preisbewertung ist wie ausgeführt (oben Erw. II/3.4.2) ein rein mathematischer Vorgang, bei dem der Vergabestelle daher grundsätzlich kein Ermessen zukommt. Ein Runden dient dazu, eine Zahl einfacher darzustellen, wenn die ursprüngliche Genauigkeit nicht erforderlich ist. Diese Voraussetzung ist hier nicht erfüllt: