vom 9. Juli 2020, Erw. 3.2). Rundungen sind gemäss dem Zürcher Verwaltungsgericht zwar nicht per se ausgeschlossen. Nicht rechtmässig ist aber eine Rundung, welche die (angewendete) lineare Bewertung verfälscht. Das Verwaltungsgericht hat in diesem Sinne das Vorgehen einer Vergabestelle, die Punktzahl beim Zuschlagskriterium "Preis" auf eine Dezimalstelle zu runden und dann mit der Gewichtung zu multiplizieren, als "mindestens fragwürdig" bezeichnet. Werde bereits ein Faktor – und nicht erst das Ergebnis – einer Gleichung gerundet, verzerre sich das Resultat (erwähntes Urteil VB.2024.00253 vom 13. Februar 2025, Erw.