klar den Standpunkt, dass zusätzliche Zuschlagskriterien nicht zulässig seien, und wies auch auf die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung im Bestreitungsfall hin (vgl. Protokoll der Sitzung des Grossen Rats vom 23. März 2021, Geschäft Nr. 21.30, Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [IVöB]; Totalrevision; Beitritt Kanton Aargau; Dekret über das öffentliche Beschaffungswesen [DöB]; Bericht und Entwurf zur 2. Beratung, S. 126 und 131 [Voten Landammann Stephan Attiger]).