Bauen Planen Umwelt und dessen Stellvertreter. Angefügt ist eine Rechtsmittelbelehrung. Es ist ohne Weiteres als der Einwohnergemeinde S._____ zuzuordnender Akt einer gemeindeeigenen Verwaltungsstelle, mit dem der Vergabebeschluss des Gemeinderats den Anbietenden formell eröffnet werden soll, erkennbar und daher mit einem Schreiben eines privaten In- genieur- oder Planungsbüros von vornherein nicht zu vergleichen. Der öf- fentlich-rechtliche Verfügungscharakter kann dem streitbetroffenen Schreiben nicht abgesprochen werden, auch wenn es nicht vom Gemeinderat selbst unterzeichnet wurde.