2.3.3. Im vorliegenden Fall hat der Gemeinderat gestützt auf den Vergabeantrag der F._____ AG (Bauleitung) vom 20. November 2024 am 9. Dezember 2024 die Vergabe der Baumeisterarbeiten für das Bauvorhaben "G._____ Teilverkabelung, U – B, Abschnitt S._____" an die E._____ AG zum Preis von Fr. 787'429.95 beschlossen und den Bereich Bauen Planen Umwelt mit der zeitnahen Information der Teilnehmer an der Ausschreibung (Zurespektive Absage) beauftragt. Gemäss § 37 Abs. 2 lit. l Gemeindegesetz ist der Gemeinderat u.a. zuständig für die "Vergebung öffentlicher Arbeiten und Lieferungen".