Bauen Planen Umwelt. Diese Personen seien funktional für die Vergabe von Arbeiten nicht zuständig. Die angefochtene Verfügung hätte vielmehr durch den zuständigen Gemeinderat unterzeichnet werden müssen. Dieser schwerwiegende Mangel führe ohne weiteres zur Nichtigkeit der angefochtenen Verfügung (Beschwerde, S. 12; vgl. auch Replik, S. 4, 6).