2. Mit Verfügung vom 8. Januar 2025 wurde der Beschwerde superprovisorisch die aufschiebende Wirkung erteilt. 3. Die Einwohnergemeinde S._____ liess mit Schreiben vom 27. Januar 2025 mitteilen, dass sie gegen die Erteilung der aufschiebenden Wirkung nicht opponiere. 4. Mit Verfügung vom 28. Januar 2025 wurde das Gesuch der Beschwerdeführerin um Erteilung der aufschiebenden Wirkung gutgeheissen und der Beschwerde weiterhin die aufschiebende Wirkung gewährt. 5. Die Einwohnergemeinde S._____ beantragte mit Beschwerdeantwort vom 27. Februar 2025 die Abweisung der Beschwerde unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.