Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. Mit Entscheid vom 29. März 2023 (Verfahren 3-BE.2022.3) auferlegte das Spezialverwaltungsgericht A._____ Verfahrenskosten. B. 1. Mit Eingaben vom 27. November 2023 und 20. März 2024 ersuchte A._____ das Spezialverwaltungsgericht unter anderem um Erlass der erwähnten Verfahrenskosten, die sich inklusive Mahngebühr auf Fr. 360.00 belaufen. 2. Das Spezialverwaltungsgericht leitete die erwähnten Eingaben mit Schreiben vom 2. April 2024 zuständigkeitshalber an das Generalsekretariat der Gerichte Kanton Aargau (GKA) weiter. 3. Das Generalsekretariat GKA entschied am 22. Januar 2025, auf das Kostenerlassgesuch nicht einzutreten.