Die Beschwerdeführerin ist nach wie vor wahnhaft psychotisch. Derzeit kann der Beschwerdeführerin eine adäquate Behandlung und Betreuung nur in einem stationär betreuten Rahmen ermöglicht werden. Der bisherige Verlauf und frühere Klinikaufenthalte haben gezeigt, dass eine Verbesserung des Gesundheitszustandes der Beschwerdeführerin durch eine konsequente, adäquate medikamentöse Behandlung und eine entsprechende Betreuung möglich ist. Bei einer Aufhebung der fürsorgerischen Unterbringung am heutigen Tag würde die Beschwerdeführerin die Klinik sofort verlassen.