Auch bezüglich ihrer psychischen Erkrankung zeigte sie sich ambivalent. Zwischenzeitlich betonte sie, dass sie an keiner psychischen Erkrankung, sondern lediglich an Liebeskummer leide und nur deswegen in der PDAG sei (Protokoll, S. 5). Später sagte sie jedoch, dass sie manisch sei, relativierte jedoch gleich wieder, dass dies nur auf Traumata zurückzuführen sei (Protokoll, S. 6). Des Weiteren erzählte die Beschwerdeführerin, dass sie von bösen Geistern verfolgt werde (Protokoll, S. 2 und 4) und an einer Quecksilberund Gadoliniumvergiftung leide (Protokoll, S. 4 f.).