4.2.3 Die Beschwerdeführerin selbst führte an der Verhandlung vom 4. März 2025 aus, dass sie wolle, dass die fürsorgerische Unterbringung möglichst schnell aufgehoben werde, damit sie wieder nach Hause gehen und ihre Sachen erledigen könne (Protokoll, S. 7 und 12). In der PDAG werde sie aufgrund schlechter Energien von anderen Leuten krank. Unmittelbar danach betonte sie jedoch auch, der Klinikaufenthalt tue ihr gut und es gehe ihr seit Klinikeinweisung deutlich besser (Protokoll, S. 7). Auch bezüglich ihrer psychischen Erkrankung zeigte sie sich ambivalent.