Ohne adäquate medikamentöse und psychosoziale Stabilisierung bestehe ein erhöhtes Risiko für erneute akute Selbst- und Fremdgefährdung sowie eine Verschlechterung des Gesamtzustandes (vgl. ärztlicher Verlaufsbericht vom 3. März 2025, S. 1 f.). An der Verhandlung vom 4. März 2025 führte die Klinikvertreterin, Dr. med. G._____, Leitende Ärztin PDAG, ergänzend aus, dass man zwar bereits einen leichten Therapieerfolg feststelle, dieser aber bei weitem noch nicht ausreichend sei, weswegen eine Entlassung zum aktuellen Zeitpunkt aus medizinischer Sicht nicht vertretbar sei (Protokoll, S. 9).