4.2 4.2.1 Laut ärztlichem Verlaufsbericht vom 3. März 2025 bestehe bei der Beschwerdeführerin weiterhin eine Selbst- und Fremdgefährdung und sie leide nach wie vor an einer ausgeprägten psychotischen Symptomatik mit einem religiösen Wahn, Zönästhesien sowie paranoiden Vorstellungen. Auch eine Verwahrlosungsgefahr bestehe. Aufgrund dessen sei eine weitere Stabilisierung und stationäre Behandlung der Beschwerdeführerin notwendig. Ohne adäquate medikamentöse und psychosoziale Stabilisierung bestehe ein erhöhtes Risiko für erneute akute Selbst- und Fremdgefährdung sowie eine Verschlechterung des Gesamtzustandes (vgl. ärztlicher Verlaufsbericht vom 3. März 2025, S. 1 f.).