Gegenüber der Pflege habe die Beschwerdeführerin geäussert, dass sie kein Herz habe und Agenten sie verfolgen würden oder auch, dass sie alle aufgrund eines zu hohen CO2-Gehalts zu Vampiren werden würden, wenn die Pflege die Tür zum Intensivversorgungszimmer zu lange offen lasse. Zudem habe sie sich behandlungsuneinsichtig gezeigt und ein Gespräch sei zunächst aufgrund ihrer psychotischen Symptomatik nicht möglich gewesen (vgl. Entscheid betreffend Einschränkung der Bewegungsfreiheit im Notfall vom 15. Februar 2025, S. 1; Pflegeverlaufsdokumentation der PDAG, Einträge vom 15. Februar 2025, 14:33 und 14:38 Uhr sowie Eintrittsgespräch / Vorgespräch PDAG vom 15. Februar 2025, S. 1).