8.3 Unter Würdigung der gesundheitlichen und sozialen Umstände der Beschwerdeführerin fällte das Verwaltungsgericht das vorliegende Urteil, welches den Beteiligten mit einer kurzen Begründung mündlich eröffnet wurde. 9. 9.1 Das Urteil wurde am 5. März 2025 im Dispositiv an die Beteiligten verschickt. 9.2 Mit Eingabe vom 17. März 2025 (Posteingang beim Verwaltungsgericht am 19. März 2025) liess die mittlerweile anwaltlich vertretene Beschwerdefüh- -4- rerin um Zustellung einer vollständig begründeten Urteilsausfertigung ersuchen. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: