6. Mit Verfügung vom 27. Februar 2025 wurde deswegen Dr. med. F._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, anstelle von Dr. med. E._____ als sachverständige Person zur Begutachtung bestimmt. 7. Der seitens der PDAG verfasste Bericht vom 3. März 2025 ging gleichentags beim Verwaltungsgericht per E-Mail ein. 8. 8.1 An der Verhandlung vom 4. März 2025 in den Räumlichkeiten der PDAG nahmen die Beschwerdeführerin, ihr Vater sowie für die Einrichtung Dr. med. G._____, Oberärztin, teil. Zudem war der erwähnte neue Gutachter anwesend. 8.2 Nach der Befragung der Beteiligten erstattete die sachverständige Person mündlich das Gutachten.