4. Mit Instruktionsverfügung vom 25. Februar 2025 wurden verschiedene Beweisanordnungen getroffen. Insbesondere wurde die Beschwerde der Klinik der PDAG zur Erstattung eines schriftlichen Berichts zugestellt. Ausserdem wurde D._____, der Vater der Beschwerdeführerin, als Zeuge vorgeladen. Des Weiteren wurde Dr. med. E._____, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, als Gutachterin bestimmt und es wurde zu einer Verhandlung auf den 4. März 2025 vorgeladen. 5. Am 27. Februar 2025 teilte die Gutachterin mit, dass sie die Beschwerdeführerin persönlich kenne und daher in den Ausstand trete.