Aufgrund dessen und weil die Mutter von A._____ bei dieser einen Kontrollverlust und religiöse Wahnsymptome wahrgenommen habe, habe die Mutter schliesslich die Polizei alarmiert, welche wiederum Dr. med. B._____, OSEARA AG, Lenzburg, aufbot. Dieser stellte bei der Beschwerdeführerin einen psychotischen Schub fest (vgl. Anordnung der fürsorgerischen Unterbringung vom 15. Februar 2025, S. 2 sowie ärztliche Verlaufsdokumentation, Eintrag vom 20. Februar 2025, 08:42 Uhr). In der Folge wurde A._____ mit Entscheid von Dr. med. B._____ vom 15. Februar 2025 mittels fürsorgerischer Unterbringung in die PDAG eingewiesen.