2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Kantons. 3. Das Kantonale Steueramt wird verpflichtet, der Beschwerdeführerin die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 4'100.00 (inkl. Auslagen und MWST) zu ersetzen. - 10 - Zustellung an: die Beschwerdeführerin (Vertreterin) das Kantonale Steueramt die Eidgenössische Steuerverwaltung das Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten