Schliesslich hat das KStA zu den Belegen betreffend die Liegenschaft in T._____ im Einspracheentscheid für die Steuerperiode 2011 zwar ausgeführt, dass alle Rechnungen mit Ausnahme der Offerten als Nachweis anerkannt worden seien. Dennoch ist auch hier nicht nachvollziehbar, wie sich der vom KStA ermittelte Gesamtbetrag von Fr. 818'584.00 zusammensetzt. Die Summe der anerkannten Rechnungen weicht auch hier vom Gesamtbetrag ab, den das KStA errechnet hat.