Ähnlich verhält es sich bei den Rechnungsbelegen betreffend die Liegenschaft in R._____ für die Steuerperiode 2011. Das KStA führt im Einspracheentscheid aus, es habe alle eingereichten Rechnungen als Nachweis anerkannt. Jedoch lässt sich nicht feststellen, wie das KStA auf den im Einspracheentscheid genannten Gesamtbetrag von Fr. 238'945.00 gekommen ist, da die Summe der eingereichten Rechnungen von diesem Gesamtbetrag abweicht.