So hat das KStA im Zusammenhang mit der Auflösung der Minusreserven auf der Liegenschaft in S._____ (Q-Strasse) dargelegt, diese ergäbe sich, in dem die nicht geschäftsmässig begründeten Rechnungen von den gesamten Investitionen in die Liegenschaft abgezogen werden. Dabei hat das KStA auch dargelegt, welche Rechnungen es als nicht geschäftsmässig begründet qualifiziert. Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, wie das KStA die geltend gemachten Gesamtinvestitionen berechnet hat, von denen diese nicht geschäftsmässig begründeten Rechnungen in Abzug gebracht wurden.