2. Mit Verfügung vom 11. August 2021 veranlagte das KStA die A._____ AG für die Kantons- und Gemeindesteuern 2011 mit einem steuerbaren Reingewinn von Fr. 3'328'712.00 (Anteil Kanton Aargau: 45.238 %). Dabei wurden zum deklarierten Reingewinn von Fr. 103'712.00 verschiedene Beträge aufgerechnet sowie steuerliche Minusreserven und eine Steuerrückstellung auf den aufgerechneten Nettobetrag berücksichtigt. Das deklarierte steuerbare Eigenkapital von Fr. 495'407.00 wurde auf Fr. 250'000.00 reduziert (Anteil Kanton Aargau: 49.737 %).