2. 2.1 Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 2'500.00, sind vom Kantonalen Steueramt zu bezahlen. 2.2 Die Kosten des vorinstanzlichen Rekursverfahrens gehen zu Lasten des Kantons. 3. 3.1 Das Kantonale Steueramt wird verpflichtet, der Beschwerdeführerin die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 5'500.00 (inkl. Auslagen und MWST) zu ersetzen. 3.2 Das Kantonale Steueramt wird verpflichtet, der Beschwerdeführerin die vor Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern, entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 6'000.00 (inkl. Auslagen und MWST) zu ersetzen.