Daneben wurde ein Betrag von Fr. 314'000.00 aus nicht nachgewiesenen Investitionen in eine Liegenschaft in Q._____ aufgerechnet, welcher durch Bildung einer Minusreserve in gleicher Höhe glattgestellt wurde. Ferner wurde eine Aufrechnung aus nicht nachgewiesenen Investitionen in eine Liegenschaft in R._____ von Fr. 802'000.00 vorgenommen. Ebenso wurde eine in der Vorperiode gebildete steuerliche Minusreserve von Fr. 409'000.00 bezüglich der Liegenschaft in R._____ aufgelöst, wodurch sich der steuerbare Reingewinn entsprechend erhöhte. Schliesslich wurden dem steuerbaren Reingewinn der A._____ AG Fr. 535'000.00 aus nicht nachgewiesenen Investitionen in eine Liegenschaft in S.__