Gemäss eigenen Angaben tauschte sich das KStA während dieser Zeit mit dem kantonalen Steueramt Zürich als zuständige Steuerbehörde am Hauptsteuerdomizil aus, entsprechende Unterlagen sind den Akten aber nicht zu entnehmen. Erst mit Schreiben vom 21. April 2021 forderte das KStA die A._____ AG zur Aktenergänzung für die Steuerperioden 2008–2014 auf.