A. 1. Die A._____ AG reichte am 1. Juli 2011 die Steuererklärung 2010 ein. Gemäss den dem Verwaltungsgericht vorliegenden Akten hat das zuständige Kantonale Steueramt (KStA), Sektion juristische Personen, mit Ausnahme von alljährlichen Schreiben zur Unterbrechung der Verjährungsfristen (2013–2020), über einen Zeitraum von knapp zehn Jahren keine Handlungen oder Abklärungen im Hinblick auf die Veranlagung der Steuerperiode 2010 unternommen. Gemäss eigenen Angaben tauschte sich das KStA während dieser Zeit mit dem kantonalen Steueramt Zürich als zuständige Steuerbehörde am Hauptsteuerdomizil aus, entsprechende Unterlagen sind den Akten aber nicht zu entnehmen.