Die Initiative dafür dürfte eher vom durch das Verwaltungsgericht (am 20. Januar 2025) direkt angeschriebenen Regierungsrat ausgegangen sein, wurde doch dem Erstunterzeichner gemäss Antwortschreiben des Regierungsrats vom 19. Februar 2025 (Beilage 12 zur Stellungnahme) das Dossier entzogen (zwecks Fokussierung des Prozesses auf die sich stellenden Rechtsfragen). Ungeachtet dessen macht auch dieser teilweise Beschwerderückzug die anstandsverletzenden Äusserungen in der Beschwerdeschrift vom 6. Januar 2025 keinesfalls ungeschehen. Fehl geht daher der Schluss in - 31 -