Ob die Verfasser der Beschwerdeschrift vom 6. Januar 2025 den teilweisen Rückzug von Beschwerdeanträgen mit Eingabe vom 27. Februar 2025 (mit-)veranlasst haben, ist fraglich. Die Initiative dafür dürfte eher vom durch das Verwaltungsgericht (am 20. Januar 2025) direkt angeschriebenen Regierungsrat ausgegangen sein, wurde doch dem Erstunterzeichner gemäss Antwortschreiben des Regierungsrats vom 19. Februar 2025 (Beilage 12 zur Stellungnahme) das Dossier entzogen (zwecks Fokussierung des Prozesses auf die sich stellenden Rechtsfragen).