So bedauert er auf S. 3 und 25 seiner Stellungnahme nur seine seinerzeitige Wortwahl, die auf Seiten des Gerichts zu Missverständnissen geführt haben soll, womit er sich selbst aus der Verantwortung ziehen und diese den "unverständigen" Richtern zuschieben will. Am fehlenden Ausdruck der Reue und Einsicht ändern auch die vom Regierungsrat im Schreiben ans Verwaltungsgericht vom 19. Februar 2025 übermittelten Entschuldigungen seitens des Erstunterzeichners (vgl. Stellungnahme, Rz. 51) nichts.