Stellungnahme, Rz. 66 und 75) zu relativieren, was ihm allerdings nicht gelingt. Vielmehr belegen seine neuerlichen Ausführungen, dass er keineswegs bereit ist, sich von seiner früheren unsachlichen Kritik zu distanzieren, und auch keinerlei (echte) Reue und Einsicht in die Unangemessenheit seines Verhaltens zeigt. So bedauert er auf S. 3 und 25 seiner Stellungnahme nur seine seinerzeitige Wortwahl, die auf Seiten des Gerichts zu Missverständnissen geführt haben soll, womit er sich selbst aus der Verantwortung ziehen und diese den "unverständigen" Richtern zuschieben will.