rechtlichen Pflichten verletzt habe, um die Anwältin (und Ersatzrichterin des Verwaltungsgerichts), welche die Beschwerdegegnerin im Einspracheverfahren beim Stadtrat Q._____ vertrat und welcher der Gerichtsschreiber persönlich nahestehen oder nahegestanden haben soll, vor allfälligen haftpflichtrechtlichen Konsequenzen (wegen verpasster Einsprachefrist) zu schützen. Die zuständigen Richter sollen sich vom manipulierten Referat des Gerichtsschreibers in die Irre führen lassen und in Unkenntnis der tatsächlichen Akten- und Rechtslage einen qualifiziert falschen Rückweisungsentscheid gefällt haben, der an diversen schwerwiegenden formellen und inhaltlichen Mängeln leide.