3. Aus der Gegenüberstellung der jeweiligen Verkehrswerte pro m2 Land der Parzelle Nr. aaa vor und nach der Zuweisung zur "Spezialzone C._____" ergibt sich eine Differenz von Fr. 2'312.00/m2 (Fr. 3'285.00/m2 abzüglich Fr. 973.00/m2). Für die gesamte abgabepflichtige Fläche beträgt die Differenz demzufolge Fr. 5'562'672.00 (2'406 m 2 x Fr. 2'312.00). Daraus errechnet sich eine Mehrwertabgabe in Höhe von Fr. 1'112'534.40 (Fr. 5'562'672.00 x 0,2).