_ AG unterteilt das abgabepflichtige Land in ein Baufeld für eine Nutzung unter Eisenbahngesetz mit einer Fläche von 1'115 m 2 (grüne Fläche), wovon 410 m 2 auf eine mögliche Gebäudegrundfläche für eine Bebauung gemäss Eisenbahngesetz (dunkelblau gestricheltes Rechteck) entfallen, in eine Restfläche von 444 m 2 unter Eisenbahngesetz (beige Fläche), die aufgrund ihrer verwinkelten Form nur zusammen mit Nachbarparzellen überbaubar ist, was zu einem Abschlag beim Landwert (von 25%) im Vergleich zur grünen Fläche führt, und in ein Gleisfeld mit einer Fläche von 847 m 2 (blaue Fläche), die sich nicht anderweitig überbauen lasse. Den Soll-Ertrag von Fr. 388'300.00 pro Jahr und den