Gegenteiliges wird auch vom Beschwerdeführer nicht substanziiert geltend gemacht, auch wenn er sich ausführlich mit den angeblich fehlenden Gewinnaussichten von kommerziellen Bahnnebenbetrieben im Bahnhofsteil "C._____" befasst, wobei seine diesbezüglichen Ausführungen vorwiegend allgemeiner Natur sind, zu wenig auf die konkrete Situation eingehen und zum Teil auch auf zweifelhaften Annahmen beruhen (beispielsweise betreffend die gegenseitige Konkurrenzierung von Bahnnebenbetrieben in den beiden Bahnhofsteilen F._____ und C._____ und dadurch bedingter Kundensegmentierung). Die B.__