und in den vergangenen Jahren nicht oft vergleichbare Bahnflächen gehandelt worden seien, weshalb in der Praxis auch nicht auf eine Vielzahl von Referenzfällen zurückgegriffen werden könne. Aus diesem Grund scheine es geboten, sich zur Bewertung eines Grundstücks der Residualwertmethode zu bedienen. Dennoch sei bei dieser Methode Zurückhaltung geboten, weil viele Annahmen getroffen werden müssten, was die Methode sehr sensitiv bzw. ungenau mache. Entgegen der Auffassung des Stadtrats Q._____, des Spezialverwaltungsgerichts und der Beschwerdegegnerin habe es vorliegend einen Vergleichspreis aus dem Verkauf eines ähnlichen, vergleichbaren Grundstücks in R._____ gegeben.