2.4. 2.4.1. Der Beschwerdeführer hält auch weiterhin dafür, dass im vorliegenden Fall der statistischen Methode oder Vergleichswertmethode der Vorrang gegenüber der Residualwertmethode oder der Methode der Rückwärtsrechnung einzuräumen sei. Es sei unbestritten – so der Beschwerdeführer –, dass für die Bewertung von Bahnarealen keine eigentliche Praxis bestehe - 21 -