zur von ihr angenommenen Überbaubarkeit der Gleisfeldfläche und der Bewilligungsfähigkeit eines solchen Vorhabens sowie Analyse der spezifischen Kosten-/Nutzen- bzw. Ertragssituation Korrekturberechnungen angestellt. Gleisüberdeckungen unter Aufrechterhaltung des laufenden Bahnbetriebs und unter Einhaltung aller bahnbetrieblichen Sicherheitsvorschriften (Erdbebenertüchtigung, Störfallvorsorge) stellten regelmässig hohe Anforderungen und seien sehr teuer, was sich auch auf den Wert des Bodens auswirke (Replik, Rz. 54 ff.). Abgesehen davon sei eine solche Überdeckung weder vor noch nach der Neuzonierung jemals in Betracht gezogen worden.