m2 anstelle von Fr. 973.00/m2 nach der sog. Residualwertmethode (Landwertschätzung, S. 11 f.) und zu einem solchen von Fr. 1'838.00/m2 anstelle von Fr. 1'193.00/m2 nach der Vergleichswertmethode (Landwertschätzung, S. 13 f.). Die Differenzen erklären sich daraus, dass die Vorinstanz mit Rücksicht auf die für sie nicht nachvollziehbare einseitige Berücksichtigung der Fläche des Gleisfeldes (von 847 m2;