__ AG ermittelte Verkehrswert nach der Neuzonierung mit Fr. 3'678.00/m2 mit rund 7% ohnehin nicht wesentlich vom steueramtlich geschätzten Wert (von Fr. 3'435.00/m2 ohne Berücksichtigung der Ab- bruch- und Gestaltungsplankosten) differiert (vgl. zur Unwesentlichkeit von Abweichungen im Bereich von +/-10% auch Beschwerde, S. 26 unten). - 18 -