II/5.7), sowie der Wert der Parzelle Nr. aaa nach der Zuweisung zur "Spezialzone C._____" in Höhe von Fr. 3'285.00/m2 (Fr. 3'435.00/m2 vom kantonalen Steueramt geschätzter Bodenwert abzüglich Fr. 150.00/m2 Abbruch- und Gestaltungsplankosten), der zwischen den Parteien schon im ersten Rechtsgang vor Spezialverwaltungsgericht (4-BE.2021.1) nicht (mehr) umstritten war (vgl. Entscheid des SKE 4-BE.2021.1 vom 27. Juli 2022, Erw. 7.5). Das zeigen insbesondere die Ausführungen des Vertreters des Beschwerdeführers an der Verhandlung vom 11. Mai 2022 vor dem SKE (vgl. das dazugehörige Protokoll [Vorakten 4-BE.2021.1, act.