MARKUS KERN, Allgemeines Verwaltungsrecht, 5. Auflage 2022, Rz. 838 ff.; ULRICH HÄFELIN/GEORG MÜLLER/FELIX UHLMANN, Allgemeines Verwaltungsrecht, 8. Auflage 2020, Rz. 1278). Der Grundsatz der Rechtsanwendung von Amtes wegen gilt für sämtliche Behörden und Gerichte, einschliesslich Bundesgericht. Auch andere kantonale Gerichte anerkennen die Bindungswirkung von Rückweisungsentscheiden, und zwar auch ohne die vom Beschwerdeführer geforderte explizite gesetzliche Grundlage, angelehnt an die Praxis des Bundesgerichts und/ oder das Prinzip der Einmaligkeit des Rechtsschutzes (vgl. die Entscheide des Zürcher Verwaltungsgerichts vom 13. Juli 2023 im Verfahren VB.2022.00373, Erw.