politischen Partei, die dem Gerichtsschreiber später zur Wahl als Bezirksgerichtspräsident verholfen habe. Die persönliche Nähe habe dazu geführt, dass der Gerichtsschreiber die Begründung des Rückweisungsentscheids, insbesondere in Bezug auf die Frage der Rechtzeitigkeit der Einsprache beim Stadtrat Q._____, deren Verneinung für die betreffende Anwältin schwerwiegende haftpflichtrechtliche Konsequenzen haben könnte, zugunsten der Beschwerdegegnerin und zulasten des Beschwerdeführers gezielt manipuliert habe, indem er die Vorbringen des Beschwerdeführers weitestgehend unterdrückt sowie die Rechtsprechung und Lehre unvollständig oder falsch zitiert habe.