richtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber der 3. Kammer zu stellen (vgl. dazu den Verfahrensantrag Ziff. 7). Diese angebliche Befangenheit und Parteilichkeit wiederum begründeten die Verfasser der Beschwerdeschrift im Wesentlichen damit, dass zwischen der Anwältin, welche die Beschwerdegegnerin im Einspracheverfahren beim Stadtrat Q._____ vertrat, und dem im Verfahren WBE.2022.349 eingesetzten Gerichtsschreiber der 3. Kammer eine persönliche Nähe bestehe oder bestanden habe.