3. Mit Eingabe vom 27. Februar 2025 zog der nunmehr anwaltlich vertretene Beschwerdeführer seine Verfahrensanträge Ziff. 6 und 7 (Ausstandsbegehren gegen die Richterinnen und Richter sowie Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts) zurück, ebenso den Sachantrag Ziff. 3, einschliesslich des Eventual- und Subeventualantrags betreffend die Nichtigkeit bzw. die Aufhebung/Abänderung des verwaltungsgerichtlichen Rückweisungsentscheids WBE.2022.349 vom 28. März