4. Eventualiter: Das Urteil der Vorinstanz wird aufgehoben und die Angelegenheit zu neuem Entscheid im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen. -6- 5. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. In prozessualer Hinsicht stellte der Beschwerdeführer zudem die Verfahrensanträge: 6. Das Verfahren wird durch die 2. Kammer oder eventualiter die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts, subeventualiter eine andere Abteilung und Kammer des Obergerichts, geführt.