4. Das Grundbuchamt Zofingen wird beauftragt, für die Forderung gemäss Beschlussziffer 2 ein Grundpfandrecht zu Gunsten der Einwohnergemeinde Q._____ und zu Lasten der Parzelle aaa einzutragen und den Stadtrat Q._____ sowie den Kanton Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Raumentwicklung, nach erfolgtem Eintrag darüber zu informieren. 5. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. Eine Parteientschädigung wird nicht ausgerichtet. Der Stadtrat legte seinem Einspracheentscheid nunmehr einen Landwert des Bahnareals (vor der Zonierung) von Fr. 1'600.00/m2 zu Grunde.