2. In Abänderung von Beschlussziffer 1 des stadträtlichen Entscheids vom 16. September 2019 wird die Mehrwertabgabe für die der Einzonung gleichgestellte Umzonung der Parzelle aaa auf 810'822.00 Franken festgesetzt. 3. Die Mehrwertabgabe gemäss Beschlussziffer 2 ist innert 30 Tagen nach Rechtskraft dieses Entscheids zu bezahlen.