4. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. Eine Parteientschädigung wird nicht ausgerichtet. Dabei ging der Stadtrat entsprechend der Schätzung des kantonalen Steueramts von einem Landwert des Bahnareals (vor der Zonierung) von Fr. 300.00/m2 aus. Auf Einsprache der A._____ hin erliess der Stadtrat Q._____ am 7. Dezember 2020 folgenden Einspracheentscheid: 1. Die Einsprache wird teilweise gutgeheissen. -3-